Rechtsanwalt
© 2013 by Thomas Münzel
Vergütung
Das Honorar für anwaltschaftliche Tätigkeiten richtet
sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, über das Honorar
eine besondere Vereinbarung abzuschließen.
Die Höhe des Honorars und eventuelle Erstattungsansprüche,
z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung, sollten bei der
Mandatierung besprochen werden.
Der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
wird empfohlen.