Rechtsanwalt © 2013 by Thomas Münzel Vergütung Das Honorar für anwaltschaftliche Tätigkeiten richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Weiterhin besteht die Möglichkeit, über das Honorar eine besondere  Vereinbarung abzuschließen. Die Höhe des Honorars und eventuelle Erstattungsansprüche, z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung, sollten bei der Mandatierung besprochen werden. Der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird empfohlen.